Allgemeine Geschäftsbedingungen


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

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Angebot und Verkauf

  1. Unsere Angebote erfolgen - auch bezüglich der Preisangabe - freibleibend und unverbindlich.

  2. Werden uns Aufträge erteilt, so kommt ein entsprechender Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend.

  3. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, woher uns derartige Tatsachen bekannt sind.

  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Daneben hat der Käufer die anfallenden Steuern, gleichgültig ob auf Haupt- oder Nebenforderungen, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu tragen. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die in der Zeit zwischen der Angebotsabgabe bzw. der Auftragserteilung und der Lieferung in Kraft treten, berechtigen uns zur Erhöhung der Preise im entsprechenden Verhältnis.

  2. Unsere Preise verstehen sich frei verladen Lkw, Lager Lampertheim/Unna/Nohra/Lüneburg, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Lieferungen

  1. Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen gelten von vornherein als vereinbart.

  2. Sollte die Bereitstellung nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeiten nicht erfolgen und dieses durch uns zu vertreten sein, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit Zugang der Nachfristsetzung an uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Die Lieferzeit beginnt vom Zeitpunkt der Klarstellung des Auftrages und nach Übermittlung sämtlicher Ausführungsunterlagen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers, besonders hinsichtlich der vereinbarten Zahlungsbedingungen, sowie der Prüfung und Rückgabe von Fertigungsunterlagen, voraus. Von der Nichteinhaltung der Lieferzeit sind wir befreit, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die außerhalb unseres Willens liegen, gleichwohl ob diese in unserem Betrieb oder bei einem Unterlieferanten auftreten; z. B. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, fehlerhafter Ausfall von Werkstücken, Transportstörungen etc.

  3. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Schadenersatzansprüche - im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind ausgeschlossen.

Versand

  1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auch bei frachtfreien Lieferungen; verladen gilt als übernommen.

  2. Für etwa auf dem Transport entstehende Verluste oder Beschädigungen sind wir nicht haftbar. Bruchschäden sind sofort bei Empfang der Sendung durch den Frachtführer bzw. Spediteur festzustellen und auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Ersatzansprüche sind ausschließlich gegenüber den Frachtführer zu richten.

Gewährleistung, Haftung

  1. Das zu verwendende Material wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Muster gelten nur als ungefähre Durchschnittsmuster. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur, wie Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche, Risse usw. sind keine Materialfehler sondern Naturspiele und können nicht beanstandet werden. Weiterhin berechtigen geringfügige Maßabweichungen, welche genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, nicht zu Beanstandungen.

  2. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich zu erheben. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind Beanstandungen vor der Übernahme zu erheben. Mängelrügen haben keine Gültigkeit. Falls das bestellte Material ab unserem Lager Lampertheim/Unna/Lüneburg/Nohra geliefert wird, hat jeder Käufer das Recht, die Ware im Hinblick auf Qualität, Farbe und Struktur vor der Verladung zu besichtigen und damit abzunehmen. Wird hiervon seitens des Käufers kein Gebrauch gemacht sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.

  3. Nach Be- oder Verarbeitung der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Die Rechtmäßigkeit einer jeden Reklamation muss an dem Rohblock oder der gelieferten Rohplatte bzw. dem Fertigprodukt im Originalzustand nachgewiesen werden. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder eine Anordnung des Käufers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile, auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Fremdeinflüsse, auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers oder des Baugrundes, so sind wir von der Gewährleistung dieser Mängel frei.

  4. Der Käufer hat uns angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Erweist sie sich als berechtigt, so haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: Wir liefern als Ersatz Ware gleicher Art und Güte. Zur Ersatzlieferung hat der Käufer uns nach vorheriger Absprache angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Preisnachlässe anstelle von Ersatzlieferung können nur für den nicht verwertbaren Anteil des Materials gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

  5. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware entstehen können, wird ausgeschlossen.

  6. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.

Zahlungen

  1. Unsere Forderungen sind netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2% Skonto. Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art oder andere Abzüge als die zuvor genannten, sind unzulässig. Bei Bauarbeiten ist die Zahlung ohne Abzug wie folgt zu leisten: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Anlieferung. Der Rest innerhalb von vier Wochen nach Anlieferung.

  2. Die Annahme von Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Erfüllung.

  3. Unsere Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

  4. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Zugleich gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen usw. als verfallen. Dies gilt auch für alle anderen noch nicht beiderseits voll erfüllten Verträge, von denen wir in diesem Fall auch zurücktreten können. Weiterhin sind wir berechtigt, für alle unsere Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

  5. Bei Bestellung auf Abruf oder bei vom Käufer hinausgeschobenen Terminen oder wenn der Käufer mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir uns vor, die Waren am vereinbarten Lieferungstag bzw. bei Versandbereitschaft zu berechnen, womit auch gleichzeitig die Zahlungsfrist beginnt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

  2. Wird die gelieferte Ware be- oder verarbeitet, so ändert das nicht unser Eigentum. Wird die Ware mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem der anderen verbundenen Gegenstände.

  3. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehende Ware zu verkaufen. Die uns aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandenen Forderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber an uns ab. Er ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, jederzeit die Abtretung direkt an uns zu verlangen. Der Käufer hat uns dann Namen und Anschrift seines Abnehmers, sowie die Höhe der Forderungen mitzuteilen. Ferner sind sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderungen zur Verfügung zu stellen.

  4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer verpflichtet, uns dieses sofort unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen. Sollten für uns durch den Zugriff Schäden eintreten, so hat uns der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch unsere Intervention entstehen können, zu ersetzen.

  5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Käufers abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Käufer bleibt zur Erfüllung verpflichtet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Unna. Jede Auftragserteilung schließt Anerkennung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ein. Zusätzliche mündliche oder telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

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Telefon: 02303-98690-0
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Die LiTHOS GmbH wurde 1974 in Lampertheim bei Mannheim gegründet. Lithos begann mit Natursteinprodukten aus Drama in Griechenland. Schon bald aber ergänzte Lithos das Sortiment um Steine aus ganz Europa und der ganzen Welt.

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Die LiTHOS GmbH wurde 1974 in Lampertheim bei Mannheim gegründet. Lithos begann mit Natursteinprodukten aus Drama in Griechenland. Schon bald aber ergänzte Lithos das Sortiment um Steine aus ganz Europa und der ganzen Welt.

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